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Muss ich nach dem Auszug streichen?

Das Schöne an einem Gutshaus ist, dass man sich den einen, oder anderen Umzug spart. Es wird von Generation zu Generation weitervererbt und auch mein kleines Gutshaus befindet sich seit einer kleinen Ewigkeit in Familienbesitz. Anders sieht es aus, wenn man in einer Mietwohnung lebt. Entscheidet man sich auszuziehen, dann kommen einige Fragen auf. Was muss man in der alten Wohnung an Renovierungsarbeiten machen? Muss ich nach dem Auszug streichen? Was muss raus und was bleibt? Fragen, die eigentlich recht einfach zu beantworten sind und sich nach zwei Grundsätzen richten.

Recht und Ordnung

Der Form halber weise ich erst einmal darauf hin, dass ich kein Experte für Mietrecht bin und daher auch keine rechtverbindliche Auskunft geben kann. Nach gewissenhafter Recherche und aus eigener Erfahrung ist es aber sehr klar, wie man feststellt, was in der alten Wohnung renoviert werden muss und was man so lassen kann, wie es ist. Allerdings empfehle ich trotzdem mit dem Vermieter zu sprechen um rechtzeitig auch seine Sichtweise kennenzulernen.

Mietvertrag

Beim Vermieten ist der Mietvertrag die letzte Instanz in der etwas geregelt werden kann. Gesetzliche Bestimmungen gelten allerdings trotzdem. Beim Auszug sind im Mietvertrag die Fristen und die Form für eine Kündigung interessant. Außerdem finden sich im Mietvertrag Informationen über den Zustand der Wohnung bei der Übernahme. Speziell Einbauten sind im Mietvertrag erwähnt. Gibt es also einen Wandverbau, eine Einbauküche, oder andere Möbel, die fest eingebaut wurden, dann gehören diese zur Wohnung. Das hat während man in der Wohnung lebt den Effekt, dass der Vermieter sich darum kümmern muss. Fällt also Kühlschrank, oder Herd aus und ist die Küche Bestandteil der Wohnung, dann muss der Vermieter die Reparatur bezahlen.

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Das Gesetz liegt allen Mietverhältnissen zugrunde und regelt grundlegende Fragen

Feste Einbauten

Allerdings kann der Vermieter sich dieser Pflicht entziehen, indem er für die Einbauküche im Mietvertrag vereinbart, dass sie kostenfrei genutzt werden kann. Damit ist sie nicht mehr Teil des Mietgegenstandes und auch nicht durch den Vermieter instand zu halten. In jedem Fall gilt aber, sind die Einbauten erwähnt und gehören damit zur Wohnung, müssen sie auch wieder zurückgegeben werden. Auch wenn der Einbauschrank nicht zur eigenen Einrichtung passt, muss er beim Auszug wieder, oder noch immer an seinem Platz stehen. Das gilt auch für andere Möbel. Hängt man Türen, oder Fensterflügel aus, oder ersetzt die Badewanne durch eine Dusche, dann muss der Ursprungszustand wieder hergestellt werden. Hat man dazu eine Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen, ist das natürlich anders.

Downgrade

Allerdings müssen auch Einbauten, die nicht bei der Anmietung bereits da waren, auch wieder entfernt werden. Das kann schlimmstenfalls auch bedeuten, dass Verbesserungen rückgängig gemacht werden müssen. Auch hier gilt daher, dass man sich solche Ein- und Umbauten vom Vermieter genehmigen lässt und eine entsprechende Vereinbarung trifft. Ein häufiges Streitthema sind die Wände. Genauer gesagt, die Farbe, in der sie gestrichen werden. Die gängige Meinung lautet, dass die Wände weiß sein müssen, wenn man die Wohnung übergibt. Das ist aber nicht ganz richtig.

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Der Mietvertrag beinhaltet alle besonderen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter

Muss ich nach dem Auszug streichen?

Wie eingangs erwähnt reicht es meist aus, zwei Grundsätze zu verstehen. Einerseits ist das der Grundsatz, dass der Vermieter die Wohung sofort wieder vermieten können sollte. Sie muss also in einem Zustand sein, den ein Nachmieter akzeptiert. Andererseits zählt der Mietvertrag. Sind dort spezielle Vereinbarungen getroffen, dann gelten diese. In der Praxis bedeutet das, dass man beim Einzug darauf achten muss, was im Mietvertrag festgehalten wird und was nicht. So kann es sein, dass eine Wand in der Wohnung dunkelblau gestrichen war, als man die Wohnung übernommen hat. Steht das nicht im Mietvertrag, dann muss man sie streichen. Ist die Farbe im Mietvertrag festgehalten, dann kann man sie auch genauso wieder zurücktgeben.

Weiße Wände

Um die Wohnung auch weitervermieten zu können, müssen die Wände in einer neutralen hellen Farbe gestrichen sein. Weiß ist natürlich ideal, aber auch leichte Erdfarben, oder ein helles Grau, oder Blau sind kein Problem. Solange die Farbgebung dezent ist, stellt eine bunte Wand kein grundsätzliches Problem dar. Anders sieht das aus, wenn man in kräftigen Farben, oder nur einzelne Muster gemalt hat. Dass Wände häufig beim Auszug gestrichen werden müssen zeigt auch das Portfolio von Umzugsunternehmen. Nach dem Umzug erledigt das Unternehmen direkt diesen Teil der Renovierung. Hier unter Malerarbeiten Berlin findet sich ein solches Angebot. Das Umzugsunternehmen sorgt dafür, dass die Wohnung besenrein und geräumt übergeben werden kann. Speziell bei Wohnungsräumungen und Entrümpelungen kann das eine interessante Dienstleistung sein.

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Neutrale und helle Farben, die flächig eingesetzt werden, sind kein Problem. Starke Farben und Muster müssen übermalt werden

Abnützung

Eine Frage, die sich auch immer wieder stellt, wenn man auszieht, ist die Frage nach den notwendigen Reparaturarbeiten. Normale Abnützung muss nicht repariert werden. Übersteigt die Beschädigung aber die normale Abnützung, dann muss man den Schaden beheben, wenn man auszieht. Eine Handvoll Dübel in der Wand sind kein Problem. Hat man aber etliche Dübel auf engstem Raum gesetzt, dann muss man die Löcher verschließen. Überall wo etwas beschädigt wurde, muss man auch reparieren.

Vereinbarungen helfen

Damit es beim Auszug zu keinen Überraschungen kommt muss man ausreichend Zeit einplanen. Am besten, man übergibt die Wohnung nicht erst am letzten Tag, sondern schon einen, oder zwei Tage vorher. Sollte es Beanstandungen geben, hat man noch ausreichend Zeit, sie zu beheben. Für jede Veränderung in der Wohnung ist eine Genehmigung ideal. Im besten Fall hält man schriftlich fest, was man verändert und was das für die Wohnungsübergabe bedeutet. Nicht zuletzt sollte man vor der Überabe der Wohnung auch das Gespräch mit dem Vermieter suchen. So kann man klären, was getan werden muss und was nicht. Auch hier gilt, dass man schon frühzeitig alles abklärt. Gibt es unterschiedliche Auffassungen kann man immer noch Unterstützung suchen.

2 thoughts on “Muss ich nach dem Auszug streichen?

  1. Ich finde diesen Artikel sehr hilfreich. Ich danke Ihnen vielmals, dass Sie darüber geschrieben haben. Ich hoffe, dass Sie uns weiterhin auf dem Laufenden halten werden.

  2. Hey, vielen Dank für die kurze Zusammenstellung.
    Die meisten Vermieter verlangen nach einem Auszug dann ja doch weiße Wände.

    LG aus Hannover,
    Anthea Wengenroth

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