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Keine Erben – Wer erbt?

Jedes Jahr erhebt das statistische Bundesamt die sogenannte Geburtenziffer ermittelt. Für die Ermittlung wird die aktuelle Anzahl der Geburten auf alle gebärfähigen Frauen hochgerechnet. Das Ergebnis ist ein theoretischer Wert, der aussagt, wieviele Kinder eine Frau durchschnittlich im Laufe ihres Lebens hätte, würde die Geburtsziffer sich nicht verändern. Seit 2016 sinkt diese Zahl wieder und lag 2019 bei 1,54 Kindern. Außerdem steigt das Durchschnittalter der Frauen bei der ersten Geburt. 2019 war die durchschnittliche Erstgebärende 30,1 Jahre alt. Zusammen mit der Tatsache, dass aktuell mehr als 20% der Frauen zwischen 45 und 49 Jahren keine Kinder haben, ergibt sich ein Problem. Oft stehen Menschen ohne Erben da. Aber wer erbt, wenn es keine Erben gibt?

Karriere und Familie

Der Trend ist eindeutig. Frauen in Deutschland bekommen immer weniger Kinder. Mittlerweile ist es nicht unüblich, ohne Kinder alt zu werden. Das bedeutet einerseits, dass beide Partner sich uneingeschränkt ihrer Karriere widmen können. Dieser Fokus sorgt dafür, dass das Paar, oder die alleinstehende Frau sich ein kleines Vermögen und etwas Besitz aufbauen kann. Andererseits ergibt sich am Lebensabend aber ein grundsätzliches Problem. Was soll mit Geld, dem Haus und all dem anderen Besitz passieren. Hat man keine Kinder, dann gibt es auch keine Erben. Man kann zwar dem Lebenspartner, oder der Lebenspartnerin etwas vererben, aber spätestens, wenn der zweite Partner stirbst stellt sich die Frage, wer erbt.

Familie

Das Dilemma zieht sich bereits eine ganze Generation lang. Zuletzt lag die Geburtenziffer Anfang der 1970 über 2. 1994 erreichte sie mit 1,24 Kindern pro Frau ihren Tiefststand. Das bedeutet, dass auch eine gute Chance besteht, dass es keine Geschwister und damit auch keine Nichten und Neffen gibt. Innerhalb der Familie ist es also nicht einfach, einen Erben zu finden. Nicht einfach bedeutet allerdings nicht, dass es unmöglich ist. Mit ein wenig Ahnenforschung ist es möglich auch entfernte Verwandte zu finden. Hat man selbst keine Zeit dafür, oder kommt nicht weiter, dann kann ein Profi weiterhelfen. Experten für Ahnenforschung, wie diese Detektei München, finden nicht nur die Namen der weitschichtig verwandten, sondern können auch Wohnsitz und Kontaktdaten ausforschen.

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Der Storch hat heute viel weniger zu tun, als vor 50 Jahren

Der Neffe aus Amerika

Was man aus verschiedenen Spam-E-Mails gut kennt, kann dann zur Realität werden. Findet sich ein Verwandter, dann kann man Kontakt mit ihm aufnehmen. Lernt man sich kennen und passt die Chemie, dann ist es möglich die Verwandte, oder den Verwandten als Erben einzusetzen. Grundsätzlich kann man aber seinen Besitz auch jedem anderen vererben. Auch gemeinnützige Organisationen, die Kirche, oder Bekannte und Freunde kommen in Frage. Manche Vereine haben sich darauf spezialisiert, Erbschaften anzunehmen. Setzt man niemanden ein, dann kommt im Todesfall Paragraph 1936 des Bürgerlichen Gesetzbuch zur Anwendung. Es erbt das Land.

Keine Erben – Wer erbt?

Ist kein Verwandter, Ehegatte, oder Lebenspartner vorhanden, erbt den Besitz das Land, in dem der Verstorbene zuletzt gewohnt hat. Ist das nicht feststellbar, dann erbt der Bund. Allerdings wird auch hier durch Land, oder Bund versuchet, einen Erben zu finden. Die gesetzliche Erbfolge ist ebenfalls im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Die Erbfolge ist in 5 Ordnungen eingeteilt. Der Ehepartner des Verstorbenen hat außerdem eine Sonderstellung. Sein Anteil am Erbe ist separat geregelt und davon abhängig, aus welcher Ordnung die anderen Erben stammen. Erbberechtigt sind, neben dem Partner, nur Kinder des Verstorbenen, oder dessen Vorfahren und deren Kinder.

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Zwei Kinder hatten Deutsche Frauen zuletzt in den 1970er Jahren. Heute liegt die Geburtenzahl deutlich niedriger

Erben der ersten Ordnung

Als Erben der ersten Ordnung gelten die Abkömmlinge des Verstorbenen. Also alle leiblichen Kinder, egal ob ehelich, unehelich, oder aus einer früheren Ehe, sowie adoptierte Kinder. Sind Erben erster Ordnung vorhanden, dann erben nur sie und die Erben der zweiten bis fünften Ordnung gehen leer aus. Der Ehepartner bekommt in diesem Fall ein Viertel zugesprochen.

Erben der zweiten Ordnung

Gibt es keine Erben der ersten Ordnung, dann erben die Eltern. Leben die Eltern noch, dann erhalten sie das Erbe zu gleichen Teilen. Der Ehepartner bekommt in diesem Fall die Hälfte der Erbschaft zugesprochen. Leben beide Eltern nicht mehr, dann erben die Abkömmlinge der Eltern, also die Geschwister des Verstorbenen, deren Kinder, Enkel, usw..

Erben der dritten Ordnung

Gibt es in der ersten und zweiten Ordnung keine Erben, dann erhält der Ehepartner das gesamte Erbe. Ist kein Partner vorhanden, dann werden die Großeltern und ihre Abkömmlinge als Erben herangezogen. Das sind demnach Großonkel und Großtanten, sowie deren direkte Nachfahren. Lebt ein Teil eines Großelternpaares noch und das andere Paar ist bereits gestorben, dann erben die lebenden Großeltern alleine, während die Abkömmlinge des anderen Paares leer ausgehen.

Erben der vierten Ordnung

Die Erben der vierten Ordnung sind die Urgroßeltern. Die vier Paare erben zu gleiche Teilen. Leben einzelne noch, dann erben sie zu gleichen Teilen. Leben die Urgroßeltern nicht mehr, dann erben jene Abkömmlinge, die mit dem Verstorbenen am nächsten verwandt sind. Gibt es mehrere Verwandte des gleichen Grades, dann erben sie zu gleichen Teilen.

Erben ab der fünften Ordnung

Findet sich in der vierten Ordnung kein Erbe mehr, dann ist vorgesehen jeweils eine Generation zurück zu gehen und die Voreltern und deren Abkömmlinge auszuforschen.

Ahnenforschung

Stirbt eine Person, ohne bekannte Erben, dann fällt das Erbe an das Land. Bevor das Land, oder der Bund das Erbe antreten, wird nach möglichen Erben gesucht. Professionelle Ahnenforscher und spezialisierte Detektivbüros werden beauftragt im Stammbaum des Verstorbenen nach lebenden Verwandten zu suchen. Auch wenn die letzten zwei bis drei Generationen meist nicht mehr als zwei Kinder hatten, ist die Chance, dass ein entfernter Verwandter existiert, sehr hoch. Diese Person zu finden kann allerdings eine Herausforderung sein.

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Moderne Technik macht ein Kennenlernen potentieller Erben auch ohne Reisen problemlos möglich

Zu Lebzeiten regeln

Um den Aufwand zu sparen und nichts dem Zufall zu überlassen, empfiehlt es sich, den Nachlass bereits zu Lebzeiten zu regeln. Ein handschriftliches Testament das eigenhändig geschrieben und unterschrieben wurde, ist ausreichend. Wer sicher gehen möchte kann sich bei einem Rechtsanwalt beraten lassen. So kann man sein Erbe einem guten Zweck zuführen, oder einem wichtigen Menschen bedenken. Auch die Möglichkeit selbst nach einem Verwandten zu suchen, sollte man in Betracht ziehen. Finden sich weit entfernte Verwandte, dann ist ein persönliches Kennenlernen, oder wenigstens ein persönlicher Kontakt sicher die beste Variante, um jemanden zu finden, der das Erbe zu schätzen weiß.

1 thought on “Keine Erben – Wer erbt?

  1. Vielen Dank für diesen Beitrag über die Erbfolge. Interessant, dass im deutschen Erbrecht das Land oder der Bund erbt, wenn keine rechtmäßigen Erben aufzufinden sind. Ich habe keine Familie mehr und wollte mich mal erkundigen, an wen mein Nachlass gehen würde, wenn ich nun kein Testament aufsetze.

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