Die meisten Menschen erinnern sich mit Freude an Rummelbesuche in der eigenen Kindheit. Vollkommen fasziniert fielen die Blicke auf die Luftballonverkäufer, deren bunte Ware in großer Traube über dem Verkaufstisch hing.
Kindheitserinnerung
So groß wie Kinderaugen auf dem Rummel kann auch der Partygag sein, der sich mit heliumgefüllten Ballons erreichen lässt. Neben der Verwendung zu verschiedenen Dekorationszwecken eigenen sie sich auch für Spiele und bestimmte Aktionen.
Luftige Deko
Sehr schön ist beispielsweise die Dekoration des Speisesaals auf einer Hochzeit mit einer großen Zahl von Heliumballons in Herzform, die unter der Decke schweben oder mit durchsichtiger Angelsehne an der Tischdekoration befestigt wirklich frei im Raum zu stehen scheinen. Gleiche Dekorationen lassen sich für andere Anlässe mit entsprechenden Ballonformen vornehmen.
Formen und Farben
Papageien für Mottopartys zum Thema Hawaii, Zahlen zu runden Geburtstagen und vieles mehr. Doch auch Spiele mit Kärtchen, die dann im Raum schweben, sind mit den Ballons machbar. Eine witzige Version des Namensschildes auf größeren Gesellschaften kann ebenfalls mit einem solchen Ballon realisiert werden. Das Namensschild schwebt dann praktisch über der Person.
Günstig kaufen
Bei mehreren Anbietern lassen sich größere Mengen solcher Ballons recht günstig bestellen. Restposten finden sich zuweilen auch in den Angebotspaletten der gängigen Internetauktionshäuser.
Doch zu den Ballons braucht es auch das Füllgas. Das Edelgas Helium ist zwar reaktionsträge und damit weitestgehend ungefährlich, muss aber dennoch in einer entsprechenden Sicherheitsdruckflasche geliefert werden.
Das Gas
Die meisten Anbieter verlangen neben dem Gaspreis und der Lieferung auch einen Pfand für den Druckbehälter, welcher bei Rückgabe erstattet wird. Das Abfüllen der Ballons selbst ist verhältnismäßig unproblematisch und kann auch ohne Vorkenntnisse durchgeführt werden.
Flugsicherheit beachten
Jedoch dürfen Ballons nicht ohne Weiteres steigen gelassen werden. Wenn der eine oder andere entfliegt, ist dieses kein Problem. Wenn jedoch ein geplanter Start stattfinden soll, muss dieses vorher bei der Flugsicherung angemeldet werden. Im Umkreis von 50 Kilometern um Verkehrsflughäfen wird dies nicht gestattet.